Vorsicht Straßenverkehr!
Im Straßenverkehr gelten Reiter und Pferd als Verkehrsteilnehmer. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Pferd reiten oder führen. Als Verkehrsteilnehmer müssen Sie die Straßenverkehrsordnung beachten und sich an entsprechende Regeln, Gebote und Verbote halten. Mit ihrem "Pferdeführerschein Reiten" geben Petra Hölzel und Britta Schöffmann einen umfassenden Überblick zum Prüfungswissen der FN für Theorie und Praxis.
Gebote für das Reiten im Straßenverkehr
- Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder behindert oder belästigt wird.
- Sind Reitwege vorhanden, müssen diese genutzt werden.
- Sind keine Reitwege vorhanden, wird auf der Straße möglichst weit rechts geritten oder geführt.
- Der Abstand zwischen zwei Reitergruppen muss 25 Meter betragen.
- Bei schlechten Lichtverhältnissen (Dunkelheit oder Dämmerung) oder schlechter Sicht ist eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht mitzuführen.